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   VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13   

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https://dejure.org/2014,50014
VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13 (https://dejure.org/2014,50014)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.12.2014 - 1 K 354/13 (https://dejure.org/2014,50014)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 (https://dejure.org/2014,50014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 1 EGRL 34/98, § 3 Abs 2 SpielhG SL, § 4 Abs 3 S 2 Nr 2 SpielhG SL, § 4 Abs 3 S 2 Nr 5 SpielhG SL, § 7 Abs 1 SpielhG SL
    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht; keine Notifizierungspflicht wegen Auswirkungen auf Geldspielgeräte und Geldausgabeautomaten; Nichtraucherschutz; Sperrzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
    so BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris.

    BVerfG, Beschlüsse vom 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 - und 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - und Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, alle juris.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
    hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 u. a. - BVerwG, Urteil vom 23.08.1994 - 1 C 18.91 -, beide juris.

    hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 u. a - BVerwG, Beschlüsse vom 27.03.2003 - 6 B 33/03 - und 24.08.2001 - 6 B 47/01 -, alle juris.

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
    EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, juris.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die Beschwerdeführerinnen haben jedoch nicht ausreichend dargelegt, warum ihnen unter diesen Umständen nicht zumutbar gewesen sein soll, vorbeugend eine mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbundene negative Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit der angegriffenen Verbote und Verpflichtungen zu erheben (vgl. zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 15; zur Gewährung vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes bei Verfassungswidrigkeit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 17 f. m.w.N.; Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 93, 95; HmbOVG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 14/15 -, juris, Rn. 14-17; VG Saarlouis, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 -, juris, Rn. 44-47).
  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

    Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 - eingelegte Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

    Mit dem angefochtenen Urteil vom 12.12.2014 - 1 K 354/13 - hat das Verwaltungsgericht die Feststellungsklage abgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SSpielhG normierten Anforderungen einzuhalten (Verbot von Internet-Terminals),.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG normierten Anforderungen einzuhalten (partielles Rauchverbot),.

    hilfsweise zu 2. unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass der Beklagte nicht zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten wegen Verletzung von § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG befugt ist, wenn die abgegrenzten Raucherbereiche flächenmäßig kleiner sind (weniger als 50%) als die Nichtraucherbereiche, die Gesamtzahl aller in den Nichtraucherbereichen aufgestellten Geld- und Unterhaltungsspielgeräte größer ist als im Raucherbereich (mehr als 50%), Aufsichtstheken, Kassen und Toiletten, die auch von den übrigen Gästen der Spielhalle benutzt werden, rauchfrei sind, die Raucherbereiche baulich abgetrennt und belüftet sind, so dass der Rauch von dort nicht in die anderen Räume gelangen kann, und in den Raucherbereichen keine entgeltliche und unentgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt,.

    äußerst hilfsweise zu 3. unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass der Beklagte nicht zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten wegen Verletzung von § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG befugt ist, wenn die abgegrenzten Raucherbereiche flächenmäßig weniger als 40% der Gesamtnutzfläche betragen, die Gesamtzahl aller in den Nichtraucherbereichen aufgestellten Geld- und Unterhaltungsspielgeräte gleich oder mehr als 60% aller Geräte beträgt, Aufsichtstheken, Kassen und Toiletten, die auch von den übrigen Gästen der Spielhalle benutzt werden, rauchfrei sind, die Raucherbereiche baulich abgetrennt und belüftet sind, so dass der Rauch von dort nicht in die anderen Räume gelangen kann, und in den Raucherbereichen keine entgeltliche und unentgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 7 Abs. 1 SSpielhG normierte Sperrzeit von 4.00 Uhr bis 10.00 Uhr einzuhalten,.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 8 Abs. 2 SSpielhG normierten Anforderungen einzuhalten (Verbot des Aufstellens von Geldautomaten oder anderen Geräten oder Vorrichtungen, mittels derer sich der Spieler Geld beschaffen kann).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Auch aus diesem Grunde kann von einer "wesentlichen Beeinträchtigung" der Vermarktung von Geldspielgeräten nicht ausgegangen werden (ebenso im Ergebnis zu den Spielhallengesetzen des Saarlands und Hamburgs: VG des Saarlandes, Urteil vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 -, juris Rn. 53 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 17 K 2429/13 -, juris Rn. 142 ff.).
  • VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1128/15

    Entfernung eines im äußeren Eingangsbereich einer Spielhalle aufgestellten

    Urteil der Kammer vom 12.12.2014 im Verfahren der Klägerin - 1 K 354/13 -, juris, unter Hinweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.12.2012 - 3 MB 40/12 -, juris.

    Die Regelung dient - wie im vorgenannten Urteil der Kammer vom 12.12.2014 1 K 354/13 ausgeführt - dem Spielerschutz.

    Urteil der Kammer vom 12.12.2014 im Verfahren der Klägerin - 1 K 354/13 -, juris, unter Hinweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.12.2012 - 3 MB 40/12 -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13

    Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl;

    Vor diesem Hintergrund rechtfertigt auch der Hinweis der Klägerin auf "die Abstandsregelungen und das Verbot der Mehrfachkonzessionen in § 2 Abs. 1 SpielhG Bln" sowie auf die weiteren Restriktionen keine andere Entscheidung (ebenso im Ergebnis zu den Spielhallengesetzen des Saarlands und Hamburgs: VG des Saarlandes, Urteil vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 -, juris Rn. 53 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 17 K 2429/13 -, juris Rn. 142 ff.; vgl. ferner Senatsurteil vom 11. Juni 2015, a.a.O., S. 70 f.).
  • OVG Saarland, 23.02.2018 - 1 A 214/16

    Spielhalle; Geldausgabeautomat; Standort; Macht- und Einflussbereich des

    Die Regelung diene - wie im Urteil der Kammer vom 12.12.2014 - 1 K 354/13 - ausgeführt - dem Spielerschutz.
  • FG Hamburg, 20.12.2021 - 4 V 77/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Die Subsidiaritätsklausel des § 41 Abs. 2 FGO greift ferner nicht ein, wenn dem Kläger bzw. Antragsteller nicht zugemutet werden kann, die Klärung der rechtlichen Zweifelsfrage auf der Anklagebank zu erleben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2003, 1 BvR 2129/02, juris, Rn. 14; VG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.2014, 1 K 354/13, juris, Rn. 46).
  • FG Hamburg, 07.01.2022 - 4 V 85/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Die Subsidiaritätsklausel des § 41 Abs. 2 FGO greift ferner nicht ein, wenn dem Kläger bzw. Antragsteller nicht zugemutet werden kann, die Klärung der rechtlichen Zweifelsfrage auf der Anklagebank zu erleben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2003, 1 BvR 2129/02, juris, Rn. 14; VG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.2014, 1 K 354/13, juris, Rn. 46).
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